Loading color scheme

AGB für Offene Seminare und Events

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern sowie Teilnehmern von Offenen Seminaren und Events bei der LION PROJECTS Consulting Ltd. und der LION ACADEMY (im Folgenden kurz „LION PROJECTS“ genannt). Sie sind Bestandteil jedes Seminars.

Auftraggeber kann der Teilnehmende selbst oder auch ein Unternehmer sein, der Dritte als Teilnehmer zu einem Seminar anmeldet. Der Teilnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Zweck der bestellten Lieferung und Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2 Vertragsgegenstand

Offene Seminare und Events der LION PROJECTS (im Folgenden kurz „Seminare“ bezeichnet) haben i.d.R. eine Laufzeit von 1 bis 3 Tagen, können jedoch auch kürzer oder umfangreicher sein. Sie umfassen u.a.: Präsenzunterricht am Standort, Präsenzunterricht in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS von einem LION PROJECTS Standort oder einem externen Standort aus, insbesondere an einem privaten oder beruflichen Computer.

2.1 Lernmittel zum Seminar

Für die Teilnahme an einem LION PROJECTS Standort oder nach Vereinbarung an einem externen Schulungsort stellt die LION PROJECTS jedem Teilnehmer für die Dauer des Seminars die von LION PROJECTS vorgesehenen technischen Mittel und kursbegleitenden Lernmittel zur Verfügung. Bei einer Teilnahme an allen anderen Standorten ist der Teilnehmer für die Bereitstellung der technischen Mittel selbst verantwortlich. Bei vorzeitigem Austritt sind die Lernmittel (in Print- oder elektronischer Form) der nicht absolvierten Seminarinhalte zurückzugeben.

2.2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Jede Person kann sich oder eine Dritte Person bei der LION PROJECTS zu einem Seminar anmelden, sofern diese Person die LION PROJECTS-Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Zu den Zugangsvoraussetzungen gehören in jedem Fall ein positiver Leitungs- und Technik-Check am Teilnahmestandort. Die ggf. notwendigen Zulassungsvoraussetzungen der prüfenden Stelle sind vom Auftraggeber selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Gebühren. Die Anmeldung muss schriftlich über das vom Auftraggeber unterschriebene LION PROJECTS Anmeldeformular per Post, per Fax oder elektronisch ohne Unterschrift erfolgen. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die LION PROJECTS wird die Anmeldung bindend. Schriftliche
Mitteilungen werden an die, aus der Anmeldung bekannten Personen gesandt. Adressänderungen sowie Teilnahmestandortänderungen hat der Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist ein erneuter Leitungs- und Technik-Check vom Teilnehmer über LION PROJECTS durchzuführen.

3 Gebühren/Kosten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Ausschreibung festgelegten Gebühren zu den festgelegten Fälligkeiten durch Überweisung an die LION PROJECTS zu entrichten. Die Seminargebühren sind im jeweiligen Angebot einzusehen. Bei Seminaren, die an einem LION PROJECTS Standort durchgeführt werden, sind die Kosten für die Nutzung der technischen Einrichtung inbegriffen. Kosten für Seminarunterlagen sind in jedem Fall im Preis inbegriffen.

3.1 Gebührenrückstände

Für die in der Seminarausschreibung festgelegten Gebühren haftet der Auftraggeber. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung und Mahnung ist LION PROJECTS berechtigt, dem Teilnehmer ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Für rückständige Gebühren behält sich LION PROJECTS die Erhebung banküblicher Sollzinsen vor.

4 Widerruf, Rücktritt und Kündigung

4.1 Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung finden Sie unter diesem Link.

4.2 Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 v. H. der Seminarkosten. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 5 Arbeitstagen vor Seminarbeginn entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 v. H. der Seminarkosten. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung fallen die vollen Seminargebühren an. Stornierungsgebühren entstehen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden der LION PROJECTS wesentlich niedriger ist als die erhobene Stornierungsgebühr oder wenn ein Ersatzteilnehmer in das Vertragsverhältnis eintritt. Das in Punkt 4.1 beschriebene Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

4.3 Rücktritt durch die LION PROJECTS

Die LION PROJECTS behält sich vor, das Seminar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wegen wichtiger Gründe (wie z. B. zu geringer Teilnehmeranzahl) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. In Fällen höherer Gewalt, welche die Durchführung des Seminars nicht nur erschweren, sondern undurchführbar machen, insbesondere bei einer Überlastung der Telekommunikationsnetze für Seminare in den virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS, oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist LION PROJECTS darüber hinaus berechtigt, die Seminarveranstaltung kurzfristiger abzusagen. LION PROJECTS bemüht sich in diesen Fällen den Teilnehmer/Auftraggeber sofort zu informieren und den Teilnehmer auf Wunsch auf einen anderen Termin umzubuchen. Wünscht der Teilnehmer/Auftraggeber dies nicht, werden bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Etwaige Ansprüche des Teilnehmers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen. Eine Erstattung nutzlos aufgewendeter Reisekosten und sonstiger Aufwendungen erfolgt nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der LION PROJECTS oder der Personen, der sie sich bedient, zum Ausfall des Seminars geführt haben. In keinem Fall erfolgt eine Erstattung von Stornierungskosten von Hotelzimmern.

5. Mit- und Einwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf die von ihm in Fortbildungen entsandten Teilnehmer dahingehend einzuwirken, dass diese alle Verpflichtungen einhalten, die auch den unmittelbar mit der LION PROJECTS vertragschließenden Teilnehmern obliegen, insbesondere zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Verpflichtungen sowie zum pfleglichen Umgang mit überlassenen Gegenständen (vgl. Ziff. 6 und 7 dieser AGB).

6 Haftung und Schutz

6.1 Haftung

Die Haftung der LION PROJECTS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet LION PROJECTS nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere
•    für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten,
•    für Schäden an Hard- oder Software des Teilnehmers, die durch den Anschluss an Hardware der LION PROJECTS hervorgerufen werden,
•    für Teilnehmer, die von zu Hause lernen, bei Störung des ungehinderten Zugriffs auf die virtuellen Lernräume der LION PROJECTS sowie hierdurch bedingte nutzlos gewordene Aufwendungen,
•    für Unterrichtsausfälle, die aus Ausfällen und Störungen der Internetleitung des Teilnehmers resultieren.

6.2 Diebstahl

Die LION PROJECTS behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.

6.3 Datenschutz

Die mit der Anmeldung und der Durchführung des Seminars eingehenden Daten z.B. Lebenslauf und Zeugnisse ggf. elektronische Testverfahren werden von LION PROJECTS zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt.

Hinweis zu digitalen Lernmitteln:
Die LION PROJECTS setzt vermehrt auf den Einsatz von digitalen Lernmittel. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass der Teilnehmer sich an Internet-Portalen anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang personenbezogener Daten bei LION PROJECTS. Diese finden Sie auf unserer Datenschutz, sowie an unseren LION PROJECTS Standorten.

6.4 Urheberrecht

Auftraggeber und Teilnehmer verpflichten sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von LION PROJECTS bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei der LION PROJECTS. Der
Teilnehmer stellt LION PROJECTS von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.

6.5 Übertragung von Nutzungsrechten

Der Teilnehmer räumt LION PROJECTS an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern sowie dem Trainer im Rahmen von Seminaren herstellt, unentgeltlich die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmer an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Seminare für LION PROJECTS oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind. LION PROJECTS kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit LION PROJECTS im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.

7 Technik

7.1 Hardware, Software, Internet

Sofern dem Teilnehmer von LION PROJECTS Technik zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet sich dieser zum pfleglichen Umgang. Die vorhandene Hard- und Software sowie die bereitgestellten Netzzugänge dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen und Austauschen von LION PROJECTS-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem LION PROJECTS-Mitarbeiter zu melden. Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen.  Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken oder Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Missbrauch von LION PROJECTS-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmer. Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden.  Der Teilnehmer darf den am LION PROJECTS-Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Unterrichtszeiten ausschließlich zu Seminarzwecken benutzen. Die Bereitstellung des Internetanschlusses für die Zwecke über das Seminar hinaus stellt eine freiwillige Leistung von LION PROJECTS dar. LION PROJECTS behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen. Teilnehmer, die von einem externen Standort an einem LION PROJECTS Seminar teilnehmen verpflichten sich auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung die von LION PROJECTS geforderten, technischen Voraussetzungen zu erfüllen.

7.2 Virtuelle Lernräume der LION PROJECTS

Bei Seminaren, die in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS stattfinden, wird dem Teilnehmer zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages ein beschränktes Recht zur Nutzung des vorgesehenen Lernraums eingeräumt. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Dem Teilnehmer wird bei Bedarf ein zur vertragsgemäßen Nutzung und zur Sicherung seiner Arbeitsergebnisse angemessener Speicherplatz auf den von LION PROJECTS genutzten und angebotenen Servern zur Verfügung gestellt.  Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig ist. Verstößt der Teilnehmer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an LION PROJECTS zurück. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Nutzung des Online-Trainings unverzüglich einzustellen. LION PROJECTS ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren. Lernt der Teilnehmer von zu Hause, erfolgt die Anbindung an das Internet über die Internet-Leitung des Teilnehmers. Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie ein fortlaufender Support über die von LION PROJECTS zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung hinaus sind von LION PROJECTS nicht geschuldet. Die LION PROJECTS übernimmt keine weiteren Kosten (z.B. für häusliche Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).

LION PROJECTS Consulting Ltd., 10715 Berlin
Juni 2020