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AGB für Fortbildungen

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern von Fortbildungen bei der LION PROJECTS Consulting Ltd. und der LION ACADEMY (im Folgenden kurz „LION PROJECTS“ genannt). Sie sind Bestandteil jedes Fortbildungsvertrages. Auftraggeber kann der Teilnehmende selbst oder auch ein Unternehmer sein, der Dritte als Teilnehmer zur Fortbildung anmeldet. Der Teilnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Zweck der bestellten Lieferung und Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2 Vertragsgegenstand

Fortbildungen haben i.d.R. eine Laufzeit von 6 bis 24 Monaten. Sie umfassen u.a.: Präsenzunterricht an einem LION PROJECTS Standort oder einem externen Tagungsort, Unterricht in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS von einem externen Standort aus, insbesondere an einem privaten oder beruflichen Computer, fachpraktische Exkursionen, Praktika.

2.1 Fortbildungsablauf und -inhalt

Für jede Fortbildung sind die erforderlichen Vorkenntnisse und klare Fortbildungsziele bzw. -inhalte festgelegt. LION PROJECTS behält sich vor, Änderungen im Kursablaufplan vorzunehmen, insbesondere, wenn dies aufgrund von Trainerausfällen oder zum Zwecke technischer Aktualisierung notwendig erscheint. Der Teilnehmer erhält bei Fortbildungsbeginn eine Aufstellung aller Unterrichtstage. Im Verlauf der Fortbildung werden regelmäßig Lernstandskontrollen durchgeführt. Es gilt der jeweils gültige Rahmenplan inklusive zugehöriger Prüfungsordnung des
Deutschen Industrie- und Handelskammertages (im Folgenden auch kurz „DIHK“ genannt) bzw. die jeweils gültige landesrechtliche Verordnung. Entsprechend dieser erhält der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung von LION PROJECTS.

2.2 Lernmittel zur Fortbildung

Die LION PROJECTS stellt jedem Teilnehmer für die Dauer der Fortbildung die technischen Mittel und kursbegleitenden Lernmittel zur Verfügung. Die Wahl dieser ist abhängig vom Fortbildungsinhalt und von der Lernform. Der Teilnehmer ist für die Bereitstellung aller anderen notwendigen technischen Mittel selbst verantwortlich.

2.3 Anmeldung und Vertragsabschluss

Jede Person kann sich oder eine dritte Person bei der LION PROJECTS zu einer Fortbildung anmelden, sofern diese Person die LION PROJECTS-Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Zu den Zugangsvoraussetzungen gehören in jedem Fall ein positiver Leitungs- und Technik-Check am Teilnahmestandort. Die ggf. notwendigen Zulassungsvoraussetzungen der prüfenden Stelle sind vom Auftraggeber selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Gebühren. Die Anmeldung muss online über die Webseite oder schriftlich über das vom Auftraggeber unterschriebene LION PROJECTS Anmeldeformular per Post, per Fax oder elektronisch ohne Unterschrift erfolgen. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die LION PROJECTS wird die Anmeldung bindend. Schriftliche Mitteilungen werden an die in der Anmeldung genannte Adresse des Auftraggebers gesandt. Adressänderungen sowie Teilnahmestandortänderungen hat der Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist ein erneuter Leitungs- und Technik-Check vom Teilnehmer über LION PROJECTS durchzuführen.

3 Gebühren/Kosten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mit der Anmeldung festgelegten Kosten zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an die LION PROJECTS zu entrichten. Die Fortbildungskosten sind im jeweiligen Angebot einzusehen. Der Preis schließt die Lernmaterialien/ Schulungsunterlagen und die Nutzung der technischen Einrichtungen mit ein. Nicht enthalten sind Gebühren und Kosten für Prüfungen vor neutralen Stellen (z. B. IHK). Die Gebühren zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer können in monatlichen Raten gezahlt werden. Die Anzahl der monatlichen Raten entspricht der Dauer der Fortbildung in Monaten. Die erste Monatsrate oder der Gesamtbetrag wird mit Rechnungslegung fällig. Ein Bankeinzug durch die LION PROJECTS ist nicht möglich.

3.1 Abtretungserklärung

Soweit der Teilnehmer Gebührenansprüche gegen einen Kostenträger an LION PROJECTS abgetreten hat, ist er in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung entbunden. Hierfür muss der Teilnehmer eine Kostenübernahmeerklärung bei LION PROJECTS vorlegen. LION PROJECTS ist unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, an ihn direkt überwiesene Lehrgangsgebühren entsprechend der Zahlungsbedingungen an LION PROJECTS zu überweisen.

3.2 Gebührenrückstände

Für die bei Anmeldung festgelegten Gebühren haftet der Auftraggeber. Nimmt der Auftraggeber eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist LION PROJECTS berechtigt, den Fortbildungsvertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei LION PROJECTS. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4 Widerruf, Rücktritt und Kündigung

4.1 Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung finden Sie unter diesem Link.

4.2 Rücktritt durch den Auftraggeber

Ein Rücktritt vom Fortbildungsvertrag kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 v. H. der Fortbildungskosten. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt die volle Fortbildungsgebühr an. Stornierungsgebühren entstehen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden der LION PROJECTS wesentlich niedriger ist als die erhobene Stornierungsgebühr oder wenn ein Ersatzteilnehmer vor Beginn der Fortbildung in das Vertragsverhältnis eintritt.

4.3 Kündigung durch den Auftraggeber

Das Vertragsverhältnis kann nach Kursstart mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10 v. H. der Gesamtfortbildungskosten und der bis zu diesem Zeitpunkt verbrauchten Fortbildungskosten, werden zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlte Fortbildungskosten zurückerstattet.

4.4 Rücktritt und Kündigung durch die LION PROJECTS

LION PROJECTS behält sich vor, die Fortbildung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wegen wichtiger Gründe (wie z. B. zu geringer Teilnehmeranzahl) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse), welche die Durchführung der Fortbildung nicht nur erschweren, sondern undurchführbar machen, insbesondere bei einer Überlastung der Telekommunikationsnetze für Fortbildungen in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS, oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist LION PROJECTS darüber hinaus berechtigt, die Fortbildungsveranstaltung kurzfristiger abzusagen. LION PROJECTS bemüht sich in diesen Fällen den Teilnehmer/Auftraggeber sofort zu informieren und den Teilnehmer auf Wunsch auf einen anderen Termin umzubuchen. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, werden bereits geleistete Fortbildungskosten zurückerstattet. Etwaige Ansprüche des Teilnehmers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen. Eine Erstattung nutzlos aufgewendeter Reisekosten und sonstiger Aufwendungen erfolgt nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der LION PROJECTS oder der Personen, der sie sich bedient, zum Ausfall der Fortbildung geführt haben.
LION PROJECTS kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der LION PROJECTS – die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:
•    unrichtige Angaben zur Person
•    grobe Verstöße gegen die AGB
•    erhebliche Gebührenrückstände
•    grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern bzw. gegenüber den LION PROJECTS-Mitarbeitern
•    nachträglich festgestellte Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen (negativer Technik- und   Leitungs-Check)

5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/ Teilnehmers

5.1 An- und Abwesenheiten

Werden die Kosten/Gebühren (auch anteilig) der Fortbildung durch einen Dritten (Kosten- oder Förderträger) übernommen, ist LION PROJECTS in der Regel verpflichtet, An- und Abwesenheiten dem Kosten- oder Förderträger und ggf. der zuständigen Kammer mitzuteilen, insbesondere dann, wenn diese das Erreichen des Fortbildungsziels bzw. die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung gefährden.

5.2 Betriebspraktikum

Wenn ein Betriebspraktikum vorgesehen ist, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich ab Fortbildungsbeginn und damit möglichst frühzeitig durch geeignete Bewerbungsaktivitäten eigenverantwortlich um einen Praktikumsplatz zu bemühen. Bei der Erstellung der eigenen Bewerbungsunterlagen stehen die LION PROJECTS-Mitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung. Die LION PROJECTS unterstützt den Teilnehmer bedarfsorientiert bei seinen Bewerbungsaktivitäten und bei der Auswahl eines geeigneten Betriebes.

5.3 Teilnehmer-Qualitätsbewertungen

Im Sinne einer stetigen Qualitätsverbesserung ist der Teilnehmer angehalten, LION PROJECTS-Fortbildungen auf Anfrage in dem dafür bereitgestellten Fragebogen zu bewerten.

5.4 Einwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf die von ihm in Fortbildungen entsandten Teilnehmer dahingehend einzuwirken, dass diese alle Verpflichtungen einhalten, die auch den unmittelbar mit der LION PROJECTS vertragschließenden Teilnehmern obliegen, insbesondere zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Verpflichtungen sowie zum pfleglichen Umgang mit überlassenen Gegenständen (vgl. Ziff. 6 und 7 dieser AGB).

6 Haftung und Schutz

6.1 Haftung

Die Haftung der LION PROJECTS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet LION PROJECTS nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere
•    für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten,
•    für Schäden an Hard- oder Software des Teilnehmers, die durch den Anschluss an Hardware der LION PROJECTS hervorgerufen werden,
•    für Teilnehmer, die von zu Hause lernen, bei Störung des ungehinderten Zugriffs auf die virtuellen Lernräume der LION PROJECTS sowie hierdurch bedingte nutzlos gewordene Aufwendungen,
•    für Unterrichtsausfälle, die aus Ausfällen und Störungen der Internetleitung des Teilnehmers resultieren.

6.2 Diebstahl

Die LION PROJECTS behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.

6.3 Datenschutz

Die mit der Anmeldung und der Durchführung der Fortbildung eingehenden Daten, z.B. Lebenslauf und Zeugnisse ggf. elektronische Testverfahren werden von LION PROJECTS zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt.
LION PROJECTS zeichnet zum Zwecke der Durchführung der Fortbildungen und der Fortbildungsorganisation (z.B. Ermöglichung der Teilnahme aller Fortbildungsteilnehmenden zu einem selbstgewählten Zeitpunkt) alle von den Teilnehmenden im Rahmen der Fortbildung erstellten Kommentare, Wortmeldungen, Fragen etc. unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens auf und kann diese an Dritte (i.d.R. andere Fortbildungs-teilnehmer) weitergeben. Diese Aufzeichnungen dürfen vom Teilnehmer nur zur Teilnahme an der Fortbildung (im Onlinemodus) verwendet und nicht herunterladen und nicht auf eigenen Rechnern, Festplatten oder ähnlichem gespeichert werden. Die Aufzeichnung darf nicht zu anderen Zwecken als für die Fortbildungsteilnahme genutzt werden, insbesondere darf die Aufzeichnung nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.

Hinweis zu digitalen Lernmitteln:
Die LION PROJECTS setzt vermehrt auf den Einsatz von digitalen Lernmitteln. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass der Teilnehmer sich an Internet-Portalen anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang personenbezogener Daten bei LION PROJECTS. Diese finden Sie auf unserer Webseite, sowie an unseren LION PROJECTS Standorten.

6.4 Urheberrecht

Auftraggeber und Teilnehmer verpflichten sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von LION PROJECTS bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei der LION PROJECTS. Der Teilnehmer stellt LION PROJECTS von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.


6.5 Übertragung von Nutzungsrechten

Der Teilnehmer räumt LION PROJECTS an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern sowie dem Trainer im Rahmen von Fortbildungen herstellt, unentgeltlich die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmer an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Fortbildung für LION PROJECTS oder das Partner unternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind. LION PROJECTS kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit LION PROJECTS im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.

7 Technik

7.1 Hardware, Software, Internet

Sofern dem Teilnehmer von LION PROJECTS Technik zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet sich dieser zum pfleglichen Umgang. Die vorhandene Hard- und Software sowie die bereitgestellten Netzzugänge dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen und Austauschen von LION PROJECTS-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem LION PROJECTS-Mitarbeiter zu melden.  Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken oder Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Missbrauch von LION PROJECTS-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmer. Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden. Der Teilnehmer darf den am LION PROJECTS-Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Unterrichtszeiten ausschließlich zu Fortbildungszwecken benutzen. Die Bereitstellung des Internetanschlusses für die Zwecke über die Fortbildung hinaus stellt eine freiwillige Leistung von LION PROJECTS dar. LION PROJECTS behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen. Teilnehmer, die von einem externen Standort an einem LION PROJECTS Seminar teilnehmen verpflichten sich auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung die von LION PROJECTS geforderten, technischen Voraussetzungen zu erfüllen.

7.2 Virtuelle Lernräume der LION PROJECTS

Bei Fortbildungen, die in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS stattfinden, wird dem Teilnehmer zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages ein beschränktes Recht zur Nutzung des vorgesehenen Lernraumes eingeräumt. Der Teilnehmer ist berechtigt den Lernraum ausschließlich für Unterrichtszwecke zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung, wie zum Beispiel zu privaten Zwecken, ist nicht gestattet. Bei der Bereitstellung des LION PROJECTS Lernraumes außerhalb der Unterrichtszeiten für Unterrichtszwecke handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, auf die seitens des Teilnehmers kein Anspruch besteht. LION PROJECTS behält sich ausdrücklich vor, die Bereitstellung jederzeit einzuschränken oder insbesondere im Falle von missbräuchlicher Verwendung in Gänze zu entziehen. Bei Nutzung des LION PROJECTS Lernraumes außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt keine Betreuung durch den IT-Support.  
Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Dem Teilnehmer wird ein zur vertragsgemäßen Nutzung und zur Sicherung seiner Arbeitsergebnisse angemessener Speicherplatz auf den von LION PROJECTS genutzten und angebotenen Servern zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig ist. Verstößt der Teilnehmer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an LION PROJECTS zurück. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Nutzung des Online-Trainings unverzüglich einzustellen. LION PROJECTS ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren. Lernt der Teilnehmer von zu Hause, erfolgt die Anbindung an das Internet über die Internet-Leitung des Teilnehmers. Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie ein fortlaufender Support über die von LION PROJECTS zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung hinaus sind von LION PROJECTS nicht geschuldet. Die LION PROJECTS übernimmt keine weiteren Kosten (z.B. für häusliche Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).

LION PROJECTS Consulting Ltd., 10715 Berlin

Juni 2020